Wofür wird das Geld verwendet?
Die Ausgleichsabgabe wird ausschließlich für die Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben eingesetzt.
Die Integrations-/Inklusionsämter haben im Kalenderjahr 2020 rund 583 Millionen EUR für die Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben aus den Mitteln der Ausgleichsabgabe verwendet. Zum Großteil kommt die Ausgleichsabgabe wieder den Betrieben zugute und zwar denen, die schwerbehinderte Menschen beschäftigen. Sie wird verwendet für Leistungen im Rahmen der Begleitenden Hilfe im Arbeitsleben und zum Zweck der Arbeitsförderung schwerbehinderter Menschen.
18 Prozent des Geldes werden von den Integrations- und Inklusionsämtern an den Ausgleichsfonds beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales weitergeleitet. Aus diesem Fonds finanziert das Ministerium zum Beispiel überregionale Vorhaben und Projekte zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben. Außerdem erhält die Bundesagentur für Arbeit aus diesem Fonds Gelder zur besonderen Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben. Das Projekt REHADAT, mit dessen Mitteln diese Webseite entstanden ist, wird übrigens zu großen Teilen aus dem Ausgleichsfonds finanziert.
Unternehmen, die schwerbehinderte Menschen beschäftigen oder ausbilden (wollen), können durch finanzielle und auch durch beratende Hilfen gefördert werden.
Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung
Die Verwendung der Ausgleichsabgabe ist in der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (§ 14 SchwbAV) gesetzlich geregelt. So darf beispielsweise das Gehalt der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Integrations-/Inklusionsämter nicht von dem Geld bezahlt werden.