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Warum gibt es die Ausgleichsabgabe?

Die Ausgleichsabgabe ist ein Mittel für Ausgleich und Motivation:
Unternehmen sollen keine Nachteile dadurch entstehen, dass sie schwerbehinderte Menschen beschäftigen, zum Beispiel weil Arbeitsplätze behinderungsgerecht ausgestattet werden müssen oder ein Anspruch auf Zusatzurlaub besteht.

Da Unternehmen, die keine oder nicht genügend schwerbehinderte Menschen beschäftigen, diese Kosten nicht haben, soll die Ausgleichsabgabe die unterschiedliche finanzielle Belastung ausgleichen.

Durch die Ausgleichsabgabe sollen Unternehmen aber auch dazu motiviert werden, mehr schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen und dadurch die Ausgleichsabgabe zu senken oder komplett einzusparen.

Die Ausgleichsabgabe wurde nicht ins Leben gerufen, um Geld einzunehmen. Die Antriebs- und Ausgleichsfunktion soll im Vordergrund stehen. Trotzdem bildet sie die alleinige finanzielle Basis für die Leistungen der Integrations-/Inklusionsämter. 

Der Verwendungszweck der Ausgleichsabgabe ist festgelegt: sie darf ausschließlich für die Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben eingesetzt werden. 

Die Ausgleichsabgabe ist grundsätzlich darauf angelegt, sich selbst abzuschaffen. Erfüllen nämlich alle Betriebe ihre Beschäftigungspflicht, wird es auch keine Ausgleichsabgabe mehr geben. 

Wichtig: die Zahlung der Ausgleichsabgabe hebt die Pflicht zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen nicht auf. (SGB IX § 160 Absatz 1 Satz 2)