Historie der Ausgleichsabgabe
Die Ausgleichsabgabe gibt es in Deutschland – als Reaktion auf körperbeschädigte Kriegsopfer – bereits seit 1953. Nach einer Überarbeitung in den 70er Jahren gilt die aktuelle Regelung seit der Veröffentlichung des SGB IX von 2001.
Im Jahr 1953 wurde die gesetzliche Ausgleichsabgabe in Deutschland eingeführt. Sie diente dazu, die körperbeschädigten Kriegsopfer möglichst schnell und umfassend in das Wirtschafts- und Arbeitsleben einzugliedern. Die Schwerbeschädigtenfürsorge für Kriegsopfer, die es bereits nach dem ersten Weltkrieg gab, wurde dabei ebenso vereinheitlicht. Dabei handelte es sich aber ausschließlich um eine berufliche Hilfe für Menschen, die im militärischen Dienst oder durch den Krieg zu Schaden gekommen waren. Trotzdem war es international der erste Versuch, schwerbehinderte Menschen gezielt in das Berufsleben wieder einzugliedern.
Im Jahr 1974 wurde das System von Beschäftigungspflicht und Ausgleichsabgabe gesetzlich neu geordnet. Jedes Unternehmen mit 16 oder mehr Arbeitsplätzen musste einen Beitrag zur Eingliederung schwerbehinderter Menschen in Arbeit, Beruf und Gesellschaft leisten – zum einen durch die gesetzliche Beschäftigungspflicht, zum anderen durch die Zahlung der Ausgleichsabgabe. Alle schwerbehinderten Menschen, unabhängig von Art und Ursache ihrer Behinderung, wurden in den Schutzbereich des Gesetzes einbezogen.
Seit 2001 finden sich die Regelungen zur Beschäftungspflicht und Ausgleichsabgabe im SGB IX im Schwerbehindertenrecht. Die neue Version des SGB IX mit drei Teilen ist seit 2018 in Kraft und hat als einen Schwerpunkt die Förderung der Prävention.