Die Ausgleichsabgabe verstehen
Alle Unternehmen in Deutschland, die 20 und mehr Arbeitsplätze haben, müssen mindestens 5 Prozent schwerbehinderte oder gleichgestellte Menschen beschäftigen — sonst zahlen sie eine Ausgleichsabgabe.
Alle Unternehmen in Deutschland, die 20 und mehr Arbeitsplätze haben, müssen mindestens 5 Prozent schwerbehinderte oder gleichgestellte Menschen beschäftigen — sonst zahlen sie eine Ausgleichsabgabe.