11.08.2022 | Verbindliche Vereinbarungen zur Zusammenarbeit der Reha-Träger
Neue Gemeinsame Empfehlung „Integrationsfachdienste“
Die Gemeinsame Empfehlung „Integrationsfachdienste“ wurde überarbeitet und ist zum 1. August 2022 in Kraft getreten. Mit ihr werden einheitliche und verbindliche Kriterien zur Beauftragung der Integrationsfachdienste (IFD) durch die Reha-Träger zur Zusammenarbeit und zur Finanzierung der Kosten vereinbart.
In der neuen Vereinbarung werden nun auch Anlässe und Beauftragungswege für eine Beauftragung der IFD beschrieben. Vor dem Hintergrund der allgemeinen Preissteigerungen wurden unter anderem auch die Vergütungspauschalen angepasst.
An der Überarbeitung der Gemeinsamen Empfehlung haben sich sowohl die Rehabilitationsträger und die Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) als auch die Bundesarbeitsgemeinschaft Unterstützte Beschäftigung (BAG UB) beteiligt und dazu beigetragen, die Gemeinsame Empfehlung praxisnah zu gestalten.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e.V. (BAR) ist der Zusammenschluss der Reha-Träger. Sie fördert die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen im gegliederten Sozialleistungssystem. Die BAR koordiniert und unterstützt das Zusammenwirken der Reha-Träger, vermittelt Wissen und arbeitet mit an der Weiterentwicklung von Rehabilitation und Teilhabe.
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