06.12.2022 | Referentenentwurf zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes

Die vierte Staffel der Ausgleichsabgabe soll kommen

Am 24.11.2022 wurde der Referentenentwurf zum Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes veröffentlicht. Der Referentenentwurf sieht vor, mehr Menschen mit Behinderungen in reguläre Arbeit zu bringen, mehr Menschen mit körperlichen Einschränkungen in Arbeit zu halten und eine zielgenauere Unterstützung für Menschen mit Schwerbehinderung zu ermöglichen.

Zur Erreichung dieser Ziele sind im Wesentlichen folgende Punkte vorgesehen:

  • Eine erhöhte Ausgleichsabgabe für Arbeitgeber, die trotz Beschäftigungspflicht keinen einzigen schwerbehinderten Menschen beschäftigen,
  • Konzentration der Mittel aus der Ausgleichsabgabe auf die Förderung der Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt,
  • Einbettung eines Sachverständigenbeirates Versorgungsmedizinische Grundsätze in das SGB IX,
  • Genehmigungsfiktion für Anspruchsleistungen des Integrationsamtes. 

Der vollständige Entwurf, der am 01. Januar 2024 in Kraft treten soll, ist auf der Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) abrufbar. Die Stellungnahmen der Verbände, welche demnächst erwartet werden, werden ebenfalls auf der Webseite dokumentiert.

Hier geht's zum Link: Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes