05.03.2024 | Fällig bis zum 31. März 2024!

Schwerbehindertenanzeige für 2023

Kalenderblatt mit dem 31. März

Beschäftigungspflichtige Arbeitgeber müssen ihre Schwerbehindertenanzeige für das Jahr 2023 bis zum 31.03.2024 bei ihrer Agentur für Arbeit abgeben.

Am schnellsten geht das per elektronischem Versand der Anzeige mit der kostenlosen Browserversion der Software IW-Elan: https://app.iw-elan.de/2023.

Falls eine Ausgleichsabgabe zu zahlen ist, ist diese bis spätestens 31. März 2024 fällig und muss an das zuständige Integrations-/Inklusionsamt überwiesen werden. Bei Zahlungseingang nach dem 31. März 2024 erhebt das Integrations- bzw. Inklusionsamt einen Säumniszuschlag.