22.03.2023 | Erfordert das Merkzeichen aG eine Gehunfähigkeit in allen Lebenslagen?

Wegweisende Urteile des Bundessozialgericht zur außergewöhnlichen Gehbehinderung

Die Gehfähigkeit im öffentlichen Verkehrsraum ist entscheidend für die Zuerkennung des Merkzeichens aG (außergewöhnliche Gehbehinderung) und der damit verbundenen Nutzung von Behindertenparkplätzen.

Kann ein Mensch mit Schwerbehinderung sich dauerhaft nur mit fremder Hilfe oder mit großer Anstrengung außerhalb seines Kraftfahrzeuges bewegen, steht ihm das Merkzeichen aG zu (wenn auch die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind). Eine bessere Gehfähigkeit in anderen Lebenslagen, etwa unter idealen räumlichen Bedingungen oder allein in vertrauter Umgebung und Situation, ist für dessen Zuerkennung grundsätzlich ohne Bedeutung. Dies hat das Bundessozialgericht am 09. März 2023 in zwei verschiedenen Verfahren entschieden.

Hier gehts zur Pressemitteilung des BSG: Voraussetzungen für die Nutzung von Behindertenparkplätzen auf dem Prüfstand | REHADAT-Recht 

Weitere Informationen rund ums Merkzeichen aG: Merkzeichen aG / außergewöhnliche Gehbehinderung | REHADAT-Recht
(Tr)