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News

09.12.2025 | Newsletter veröffentlicht

Was ist neu bei REHADAT?

Der aktuelle REHADAT-Newsletter mit Neuigkeiten zu REHADAT und zur beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen ist online!

Themen sind:

  • Virtuelle Suchassistentin „Ariadne“ unterstützt ab sofort auf Talentplus
  • REHADAT-kompakt: Reha-Träger für LTA
  • Jetzt mitmachen: Wie zufrieden sind Sie mit REHADAT-Hilfsmittel?
  • Kurz erklärt: Was sind Exoskelette?
  • Urteil: Teilweise Heilung rechtfertigt keine GdB-Herabsetzung
  • Verzeichnis der Inklusionsbetriebe 2025 veröffentlicht
  • Neue Fassung der Versorgungsmedizinischen Grundsätze
  • IW-Studie zeigt: Digitale Barrierefreiheit wird zum Wettbewerbsfaktor
  • Neuer IW-Zertifikatslehrgang Inklusionsmanagement
  • Handlungsanleitung zur inklusiven Gründungsberatung
  • Umfangreiches Fachgebärdenlexikon Sign4All
  • Jetzt bewerben: Bundesteilhabepreis und Inklusionspreis 2026
  • REHADAT-Seminar: „Behinderungsgerechte Arbeitsgestaltung“
  • BSD-Fachtagung 2026: Anmeldung jetzt möglich
  • Save the Date: 6. LWL-Messe der Inklusionsunternehmen

Zur aktuellen Ausgabe: Newsletter | REHADAT
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08.12.2025 |  Ausschließlich als Browserversion

IW-Elan 2025 jetzt verfügbar

Ab sofort können Sie Ihre Anzeige über die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen für das Jahr 2025 einreichen. Dazu steht Ihnen die kostenlose Anwendung IW-Elan 2025 zur Verfügung. IW-Elan prüft Ihre Eingaben auf Plausibilität, führt die erforderlichen Berechnungen durch und ermöglicht die elektronische Abgabe der Anzeige.

Wie bereits im Vorjahr ist IW-Elan ausschließlich als Browserversion verfügbar. Das bedeutet: Sie bearbeiten Ihre Anzeige direkt im Internetbrowser – eine Installation ist nicht notwendig.

Ihre eingegebenen Daten – ob manuell, per Datenübernahme oder durch Import aus Ihrer Personalsoftware – werden lokal im Browser gespeichert. Sobald alle erforderlichen Angaben gemacht wurden, können Sie die Anzeige direkt elektronisch an Ihre zuständige Agentur für Arbeit übermitteln. Denken Sie bitte daran, anschließend eine Datensicherung zu erstellen!

Tipp: Reichen Sie Ihre Anzeige möglichst frühzeitig ein – idealerweise deutlich vor dem 31. März 2026. So können eventuelle Rückfragen rechtzeitig geklärt werden.

Den Zugang zur Browserversion finden Sie auf der Startseite von IW-Elan.

05.12.2025 | Virtuelle Suchassistentin „Ariadne“ online

KI-Chat unterstützt auf Talentplus bei Fragen zur beruflichen Teilhabe

REHADAT-Talentplus informiert praxisorientiert zum Thema Arbeitsleben und Behinderung und setzt ab sofort die neue KI-Suchassistentin Ariadne ein. Ziel ist es, Nutzerinnen und Nutzern den Zugang zu komplexen Themen und Zusammenhängen im Bereich der beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu erleichtern.

Die KI greift dabei ausschließlich auf die geprüften Inhalte des Portals REHADAT-Talentplus sowie des REHADAT-Lexikons zurück. Fragen können analog der großen Sprachmodelle, wie beispielsweise ChatGPT, gestellt werden. Ariadne kann sich bis zu zehn Fragen und Antworten merken, sodass ein Dialog mit der KI-Assistentin möglich ist. 

Alle Antworten werden mit weiterführenden Links zu den entsprechenden Quellen bei REHADAT ergänzt. Hier können die Nutzerinnen und Nutzer ihre Recherche vertiefen oder verifizieren. Mit Klick auf den Button ‚Neu‘ verschwinden alle Fragen und Antworten im Chat und es kann eine neue Frage gestellt werden. REHADAT speichert keine personenbezogenen Daten aus den Chats.

„Uns erreichen häufig Fragen, wie die berufliche Teilhabe konkret gestaltet werden kann. Die KI hilft dabei, erste Antworten zu finden. Dies ist ein wichtiger Schritt, um die umfangreichen Informationen bei REHADAT zeitgemäß auffindbar zu machen“, sagt Eva Rabung, Teamleiterin Content Management.

Interessierte können Ariadne direkt über folgenden Link aufrufen: KI-Chat | REHADAT-talentplus.
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29.09.2025 | Anleitung zur Inklusionsvereinbarung

App REHADAT-IV aktualisiert

Die neu überarbeitete App REHADAT-IV unterstützt Betriebe bei der Erstellung einer Inklusionsvereinbarung. In einer solchen Vereinbarung legen z. B. Arbeitgeberin oder Arbeitgeber, Betriebsrat und Schwerbehindertenvertretung gemeinsam Ziele und Maßnahmen fest, um die Beschäftigungssituation schwerbehinderter Mitarbeitender zu verbessern.

Eine gute Inklusionsvereinbarung ist immer so konkret und individuell wie möglich. Da sich die Rahmenbedingungen von Betrieb zu Betrieb unterscheiden, braucht es passgenaue Lösungen. Typische Themenfelder sind unter anderem Personal, Prävention, Qualifizierung, Arbeitsgestaltung, Barrierefreiheit, Digitalisierung sowie Beteiligung und Zusammenarbeit im Unternehmen.
 
Mit der App REHADAT-IV können Nutzende aus verschiedenen Bausteinen ein individuelles Gerüst für ihre Inklusionsvereinbarung zusammenstellen. Dieses lässt sich anschließend herunterladen und am Rechner oder Smartphone weiterbearbeiten. Ergänzend stehen Praxisbeispiele aus Unternehmen sowie hilfreiche Links zur Verfügung, die die Ausarbeitung erleichtern.
 
Die App richtet sich an alle Vertragsparteien im Unternehmen, die eine neue Inklusionsvereinbarung entwickeln oder eine bestehende aktualisieren möchten.

Zur App REHADAT-IV: rehadat-iv.app
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23.09.2025 | Das war die REHACARE 2025!

Vielen Dank für Ihren Besuch!!

Wir blicken zurück auf inspirierende Tage voller spannender Begegnungen, Innovationen und wichtiger Impulse für Inklusion, Barrierefreiheit und Assistenztechnologien.

Besondere Besuche am Stand: Staatssekretär Matthias Heidmeier vom MAGS NRW und die Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen NRW.

Wir bedanken uns bei allen Besucherinnen, Besuchern, Ausstellerinnen und Ausstellern für die großartige Atmosphäre und den regen Austausch! 
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18.08.2025 | Neue Podcast-Folge

Blind im Büro – Mein Alltag bei REHADAT

In Episode 8 unseres Podcasts „Teilhabe & Inklusion“ erzählt unser Kollege Rufus Witt, wie sein Arbeitsalltag als blinder Mitarbeiter bei REHADAT aussieht. Er nimmt uns mit auf seinen Arbeitsweg durch Köln und zeigt anhand spannender Hörbeispiele, wie er ganz ohne Maus und Bildschirm am Computer arbeitet.

Die Episode zeigt, dass digitale Barrierefreiheit unverzichtbar ist: Software, Websites und Dokumente müssen so gestaltet sein, dass sie für alle zugänglich sind. Für blinde oder sehbehinderte Mitarbeitende bedeutet das zum Beispiel, dass Anwendungen mit Screenreadern kompatibel sein müssen, Bedienelemente über die Tastatur bedienbar sind und Inhalte klar strukturiert bereitgestellt werden. Barrierefreiheit ist kein Zusatz, sondern die Grundlage dafür, dass alle Menschen gleichberechtigt arbeiten können.

Zur neuen Folge: Episode 08 | REHADAT-Podcast

24.06.2025 | Jetzt anmelden: Neue REHADAT-Seminartermine

Wichtige Bausteine für Teilhabe: Hilfsmittel und technische Arbeitshilfen

Hilfsmittel können bei einer Behinderung, einer plötzlichen Erkrankung oder einem Unfall eine wertvolle Unterstützung sein. Die Vielfalt an Hilfsmitteln und Technologien bietet eine wichtige Grundlage für die Teilhabe am beruflichen und sozialen Leben. Häufig stellen sich jedoch viele Fragen: Welche Hilfsmittel gibt es? Wen kann man ansprechen? Wer finanziert Hilfsmittel für den Alltag oder Beruf?

Im Seminar gehen wir zunächst auf die Hilfsmittelversorgung durch die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ein. Anschließend zeigen wir wichtige Aspekte der behinderungsgerechten Arbeitsgestaltung mit Hilfsmitteln und technischen Arbeitshilfen auf.

Das kostenfreie Seminar ist für die Weiterbildung von „Certified Disability Management Professionals“ (CDMP) mit zwei Stunden von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) anerkannt.

Neue Termine für die Online-Hilfsmittelseminare: 

  • 30. Juli 2025, 10 – 12 Uhr
  • 24. September 2025, 10 – 12 Uhr

Hier können Sie Details nachlesen und sich anmelden:  www.rehadat.de/aktuelles/seminare

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13.05.2025 | Bundesteilhabepreis 2025

Vorbildliche Projekte der digitalen Teilhabe

Zum sechsten Mal wurde am 12.05.2025 der Bundesteilhabepreis verliehen. Im Rahmen der jährlichen Inklusionstage überreichte die Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Bärbel Bas, den drei Preisträgerinnen und Preisträgern eine Urkunde. Der Wettbewerb zum Thema „DIGITALISIERUNG INKLUSIV – digitale Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an Bildung und Arbeit“ zeichnet bundesweit herausragende Projekte aus und ist mit insgesamt 17.500 Euro dotiert.

Bärbel Bas, Bundesministerin für Arbeit und Soziales: „Die heute ausgezeichneten Projekte zeigen, dass digitale Teilhabe möglich ist. Es sind gute Ideen, die bei ihrer Entwicklung stets Menschen mit Behinderungen mit einbezogen haben. Neue, barrierefreie Orte der Bildungsarbeit wurden geschaffen – und eine App, die die Nutzenden zum Mitmachen einlädt. Auf diese Weise kann auch Digitalisierung inklusiv werden.“

Die Preisträger des Bundesteilhabepreises 2025 sind:

  1. Preis: Projekt: PIKSL Labor Düsseldorf
    In diesem öffentlichen, inklusiven Begegnungsort für Menschen mit und ohne Behinderungen beantwortet ein inklusives Tandem Fragen der Besucherinnen und Besucher rund um das Thema Digitalisierung. https://piksl.net/standorte/duesseldorf/
  1. Preis: Projekt: bvkm aktiv – eine App für Menschen mit Behinderung
    Die kostenfreie App „bvkm aktiv“ ermöglicht Menschen mit Behinderungen direkten, selbstbestimmten Zugang zu Informationen und interaktiven Beteiligungsangeboten.
    https://leichte-sprache.bvkm.de/topics/der-bvkm-hat-eine-app/
  1. Preis: Projekt: Mobiles Medienlabor – Medienbildung für Alle
    Der „Medienbus“  ist eine mobile Medien-Lern- und Hilfe-Werkstatt für Menschen mit Behinderungen und Menschen mit Unterstützungsbedarf, die im ländlichen Raum leben.
    https://medien-bus.de

Informationen zum Bundesteilhabepreis finden Sie auf www.bundesteilhabepreis.de

08.05.2025 | Höhere Ausgleichsabgabe für 2025

REHADAT-Ersparnisrechner aktualisiert

In Deutschland sind private und öffentliche Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen gesetzlich verpflichtet, mindestens fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten oder anderen anrechnungsfähigen Menschen zu besetzen. Erfüllen sie diese Quote nicht, zahlen sie eine sogenannte Ausgleichsabgabe, die je nach Erfüllungsquote gestaffelt ist.

Die Staffelbeträge erhöhen sich ab dem Anzeigejahr 2025 wie folgt:

Unternehmensgröße Anzahl
Pflichtarbeitsplätze
Anzahl besetzter
Pflichtarbeitsplätze
Kosten pro unbesetztem
Pflichtarbeitsplatz 2024
Kosten pro unbesetztem
Pflichtarbeitsplatz ab 2025*
60 und mehr Arbeitsplätze 5 % 0 % 720,- € 815,- €
5 % > 0 % bis < 2 % 360,- € 405,- €
5 % 2 % bis < 3 % 245,- € 275,- €
5 % 3 % bis < 5 % 140,- € 155,- €
40 bis weniger als 60 Arbeitsplätze 2 0 410,- € 465,- €
2 > 0 bis < 1 245,- € 275,- €
2 1 bis < 2 140,- € 155,- €
20 bis weniger als 40 Arbeitsplätze 1 0 210,- € 235,- €
1 > 0 bis < 1 140,- € 155,- €
weniger als 20 Arbeitsplätze keine Pflichtarbeitsplätze = keine Ausgleichsabgabe

* Die neuen Staffelbeträge für das Anzeigeverfahren 2025 sind erstmalig fällig zum 31.03.2026.

Mit dem aktualisierten REHADAT-Ersparnisrechner können Sie annähernd berechnen, wie hoch Ihre Ausgleichs­abgabe mit den neuen Staffelbeträgen sein wird und wie Sie die Abgabe re­du­zie­ren können:

REHADAT-Ersparnisrechner | REHADAT-Ausgleichsabgabe
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06.05.2025 | REHADAT auf der REHAB 2025

Vom 22. bis 24. Mai in Karlsruhe

Vom 22. bis 24. Mai 2025 dreht sich auf dem barrierefreien Messegelände in Karlsruhe alles um Rehabilitation, Therapie, Pflege und Inklusion – und wir sind mit dabei!

Auf der Messe erwarten Sie:

  • über 400 Ausstellende aus 16 Ländern
  • neueste Hilfsmittel, Assistenztechnologien & Mobilitätslösungen
  • Austausch für Fach- und Privatbesuchende.

Sie finden uns in Halle 2 am Stand E18 – mit Infos rund um berufliche Teilhabe, Barrierefreiheit und Unterstützungsangebote aus den REHADAT-Portalen.

Mehr Infos: REHAB Karlsruhe: Die Fachmesse für Rehabilitation und Pflege