27.03.2023 | Neuigkeiten zur beruflichen Teilhabe
REHADAT-Newsletter veröffentlicht
Der neue REHADAT-Newsletter ist soeben erschienen – mit vielen Neuigkeiten zu REHADAT und zur beruflichen Teilhabe im Allgemeinen. Lesen Sie in dieser Ausgabe über folgende Themen:
- Wer forscht in Deutschland zu Rehabilitation, Teilhabe und Inklusion?
- Mehr Barrierefreiheit: REHADAT-Lexikon in Einfacher Sprache
- Kurz erklärt: Was sind Peak Flow Meter?
- Neue Urteile des BSG zum Merkzeichen aG
- Neue Assistenzhundeverordnung in REHADAT-Recht
- Interview: Inklusive Ausbildung bei der Deutschen Welle
- Teilhabe-Panel für Befragung von Menschen mit Behinderungen
- Barrierefreiheit von Webkonferenztools
- Neue Suche nach Reha-Einrichtungen online
- Info-Veranstaltung: Promovieren mit Behinderung
- Fachtagung „Perspektiven der digitalen Arbeitswelt“
- REHADAT vor Ort: Werkstätten-Messe und REHAB
- REHADAT-Seminare im Mai in Köln
Wir wünschen eine interessante Lektüre! Hier können Sie den Newsletter aufrufen: www.rehadat.de/newsletter/aktuelle-ausgabe
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09.03.2023 | Mehr Barrierefreiheit
REHADAT-Lexikon in Einfacher Sprache
Die fast 500 Einträge des REHADAT-Lexikons zur beruflichen Teilhabe werden jetzt per Mausklick auch in Einfache Sprache übersetzt. Die Texte werden aus einer (automatisierten) Zusammenfassung des Originaltextes in kurze Sätze ohne Fremdwörter übertragen. So sollen noch mehr Menschen das REHADAT-Lexikon benutzen können. Die Übersetzung ist ein Beitrag zu mehr Barrierefreiheit.
Weiter zum: Lexikon | REHADAT
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09.03.2023 | REHADAT-Seminare im Mai in Köln
„Berufliche Teilhabe gestalten“ und „Hilfsmittel und technische Arbeitshilfen"
Im Mai bietet REHADAT zwei jeweils ganztägige Seminare (10 bis 16 Uhr) in Köln an:
Die Seminare sind für die Weiterbildung von „Certified Disability Management Professionals“ (CDMP) mit sieben Stunden von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) anerkannt.
Am 8. Mai 2023:
„Berufliche Teilhabe gestalten“
Das Seminar richtet sich an alle, die einen Überblick und grundlegende Informationen über das Thema berufliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen erhalten wollen. Inhalte sind:
- Grundlagen der beruflichen Reha und Teilhabe am Arbeitsleben einschließlich einer Orientierung über sozialrechtliche Rahmenbedingungen und wichtige Begriffe
- Grad der Behinderung und Nachteilsausgleiche
- Ausgleichsabgabe
- Behinderungsgerechte Arbeits(platz)gestaltung
- REHADAT als Informationstool für die berufliche Teilhabe
Am 9. Mai 2023:
„Hilfsmittel und technische Arbeitshilfen“
Das Seminar richtet sich an alle, die sich für das Thema Hilfsmittel und Hilfsmittelversorgung interessieren. Inhalte sind:
- Rechtliche Regelungen des Hilfsmittelanspruchs
- Relevante Leistungsträger und Abläufe
- Lösungsansätze für die behinderungsgerechte Arbeitsgestaltung
- Praktische Beispiele der Hilfsmittelversorgung
- Recherche-Tipps rund um das Thema Hilfsmittel bei REHADAT
Mehr Informationen zu den Inhalten und zur Anmeldung: Seminare | REHADAT
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16.01.2023 | Immer auf dem Laufenden bei REHADAT!
REHADAT-Highlights aus 2022
Kurz verschnaufen, innehalten und zum neuen Jahr überlegen, was wir im letzten Jahr alles bei REHADAT geschafft haben. Die Umstände waren nicht immer ganz einfach, Corona hat sich weiter auf die Arbeitsbedingungen ausgewirkt. Der persönliche Kontakt untereinander und zu unseren Nutzerinnen und Nutzern hat gefehlt. Trotzdem können sich die Ergebnisse sehen lassen, finden wir.
Hier eine kurze Übersicht über unsere Highlights 2022:
- Wir haben zwei Portale komplett neu aufgesetzt (mit barrierefreiem Layout, neuen Funktionen und erweiterten Inhalten): www.rehadat-gkv.de und www.talentplus.de.
- Im Portal REHADAT-Talentplus werden redaktionelle Texte jetzt nicht nur durch automatisierte Abstracts (kurze Zusammenfassungen) ergänzt, sondern auch in Leichte Sprache übersetzt.
- Das neue Format REHADAT kompakt widmete sich jeweils einem Thema und bündelte Wissen auf maximal zwei Seiten. 2022 sind vier Ausgaben zu diesen Themen erschienen: Inklusionsvereinbarung / Grad der Behinderung / Budget für Arbeit / Hilfsmittel für den Beruf – wer zahlt wann?
- Unter www.hilfsmittelfinder.de haben wir eine neue geführte Suche nach Hilfsmitteln online gestellt.
- In der neuen Rubrik "Prototypen" werden Informationen über Hilfsmittel gesammelt, die sich in der Entwicklung befinden.
- Erweiterte Suchmöglichkeiten haben wir für unsere Portale Literatur, Hilfsmittel und Adressen (Umkreissuche) umgesetzt. Im Portal Forschung ist die Online-Aktualisierung für Nutzende bedienerfreundlicher geworden.
- Alle 14 Portale von REHADAT sind durch individuelle Videos in Gebärdensprache erweitert worden, die erklären, welche Inhalte und Aufgaben das jeweilige Portal hat. Hier ein Beispiel: Gebärdenvideos | REHADAT-Hilfsmittel.
- In unserem neuen REHADAT-Podcast Teilhabe & Inklusion sind zwei Folgen erschienen: Barrierefreiheit und Sag ich’s oder sag ich’s nicht?
- Im REHADAT-Online-Seminar gab es zwei neue Schwerpunkte: Grad der Behinderung und Ausgleichsabgabe.
- Wir haben eine sehr erfolgreiche Umfrage zum Thema Long COVID im Arbeitsleben durchgeführt. Aktuell läuft die Auswertung der Daten, die dann als Basis für eine Broschüre unserer Wissensreihe zur Arbeitsgestaltung bei Long COVID dient.
- Wir haben seit 2022 einen eigenen Instagram-Kanal: sehr beliebt war der REHADAT-Adventskalender, in dem sich unser Team vorgestellt hat.
Auch für das Jahr 2023 sind bei REHADAT wieder viele Neuigkeiten geplant. Alle zwei Monate verschicken wir deshalb einen kostenlosen E-Mail-Newsletter, der Sie darüber informiert. Hier können Sie sich zum Newsletter anmelden: Anmeldung | REHADAT-Newsletter
Oder Sie folgen uns auf auf Twitter, Instagram, Facebook, LinkedIn und YouTube.
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23.12.2022 | REHADAT wünscht frohe Weihnachten
Auf ein gesundes neues Jahr
Wir freuen uns auf das Jahr 2023 und wünschen allen Nutzerinnen und Nutzern schöne Weihnachtstage.
Unsere Informationen stehen auch während und zwischen den Feiertagen immer online bereit.
12.12.2022 | IW-Elan 2022 steht zum Download bereit
Schwerbehindertenanzeige abgeben
Ab sofort können Arbeitgeber ihre Schwerbehindertenanzeige für das Anzeigejahr 2022 abgeben. Dazu steht ihnen die kostenlose Software IW-Elan 2022 zur Verfügung. Die Software kontrolliert die Eingaben auf Plausibilität, führt die erforderlichen Berechnungen durch und ermöglicht die elektronische Abgabe der Anzeige.
Neu ist z. B. die Anzeigenkorrektur mit IW-Elan: Wenn Sie eine bereits abgegebene Anzeige nachträglich korrigieren möchten (z. B. weil Sie erst später von der Schwerbehinderung eines Beschäftigten erfahren haben), können Sie diese Korrektur jetzt mit IW-Elan erledigen.
Hier können Sie die Software kostenlos downloaden: Download der Software | IW-Elan
Achtung! Wir möchten Ressourcen schonen und Papieranzeigen reduzieren! Bitte nehmen Sie sich kurz Zeit für unsere Umfrage Versandoptimierung | IW-Elan.
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12.12.2022 | Die Ausgleichsabgabe
REHADAT-kompakt veröffentlicht
Ab 20 Arbeitsplätzen müssen – private und öffentliche – Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber mindestens fünf Prozent davon mit schwerbehinderten oder anderen anrechnungsfähigen Menschen besetzen. Ansonsten müssen sie die sogenannte Ausgleichsabgabe zahlen, die nach erreichter Beschäftigungsquote gestaffelt ist.
Im neuen REHADAT-kompakt lesen Sie, wieso die Ausgleichsabgabe erhoben, wofür sie verwendet und wie sie berechnet wird. Und Sie erfahren, welche praktischen Tools REHADAT zum Thema Ausgleichsabgabe bereit hält: z. B. den Ersparnis-Rechner und zwei Erklärvideos. Außerdem zeigen wir Ihnen, wo Sie weitere Informationen bei REHADAT finden: z. B. Urteile zur Beschäftigungspflicht und Ausgleichsabgabe bei REHADAT-Recht.
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06.12.2022 | Referentenentwurf zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes
Die vierte Staffel der Ausgleichsabgabe soll kommen
Am 24.11.2022 wurde der Referentenentwurf zum Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes veröffentlicht. Der Referentenentwurf sieht vor, mehr Menschen mit Behinderungen in reguläre Arbeit zu bringen, mehr Menschen mit körperlichen Einschränkungen in Arbeit zu halten und eine zielgenauere Unterstützung für Menschen mit Schwerbehinderung zu ermöglichen.
Zur Erreichung dieser Ziele sind im Wesentlichen folgende Punkte vorgesehen:
- Eine erhöhte Ausgleichsabgabe für Arbeitgeber, die trotz Beschäftigungspflicht keinen einzigen schwerbehinderten Menschen beschäftigen,
- Konzentration der Mittel aus der Ausgleichsabgabe auf die Förderung der Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt,
- Einbettung eines Sachverständigenbeirates Versorgungsmedizinische Grundsätze in das SGB IX,
- Genehmigungsfiktion für Anspruchsleistungen des Integrationsamtes.
Der vollständige Entwurf, der am 01. Januar 2024 in Kraft treten soll, ist auf der Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) abrufbar. Die Stellungnahmen der Verbände, welche demnächst erwartet werden, werden ebenfalls auf der Webseite dokumentiert.
Hier geht's zum Link: Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes
01.12.2022 | Neue Software für das Anzeigejahr 2022
Veröffentlichung von IW-Elan 2022 am 12. Dezember 2022
Die Software IW-Elan 2022 wird am 12. Dezember 2022 auf www.iw-elan.de zum Download zur Verfügung gestellt. Mit dem Programm können Unternehmen ihre Ausgleichsabgabe für das Anzeigejahr 2022 berechnen und ihre Anzeige elektronisch oder per Papier abgeben.
Wenn Sie jetzt schon die wahrscheinliche Höhe der Ausgleichsabgabe 2022 berechnen möchten, dann können Sie das mit dem Vorschaurechner in IW-Elan 2021 tun. Diesen finden Sie in der Software IW-Elan 2021 unter „Extras“ -> „Vorschau 2022“.
Tipp: Falls Sie jedes Jahr über die Veröffentlichung der neuen Jahresversion von IW-Elan informiert werden möchten, melden Sie sich für den IW-Elan-Newsletter an. Dieser erscheint drei Mal pro Jahr per E-Mail: Anmeldung IW-Elan-Newsletter | www.iw-elan.de
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23.11.2022 | Aktionswoche der Bundesagentur für Arbeit
Internationaler Tag der Menschen mit Behinderungen
Jedes Jahr veranstaltet die Bundesagentur für Arbeit (BA) rund um den Internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen (03.12.22) eine Aktionswoche. Dann wirbt sie mit ihren Regionaldirektionen und Arbeitsagenturen dafür, mehr Menschen mit Behinderungen zu beschäftigen oder auszubilden. Die BA selbst geht mit gutem Beispiel voran und hat die gesetzlich geforderte Quote von 5 Prozent weit übererfüllt: Im laufenden Jahr haben 11,3 Prozent aller BA-Beschäftigten eine Schwerbehinderung.
Die BA erinnert daran, dass die Arbeitsagenturen Betriebe darin unterstützen, wenn sie Personen mit Schwerbehinderung einstellen oder ausbilden wollen. Sie zahlen beispielsweise einen Eingliederungszuschuss oder übernehmen die Kosten während einer Probebeschäftigung oder gewähren einen Zuschuss zur Aus- und Weiterbildung. Die Arbeitsagenturen vor Ort können auch bei der behinderungsgerechten Ausstattung der Arbeitsplätze unterstützen.
(CFH)
Quelle: Pressemitteilung der Bundesagentur für Arbeit