News

02.01.2025 | Nachteilsausgleich

IHK informiert

Der Nachteilsausgleich ist kein Vorteil für beeinträchtigte Teilnehmende, sondern soll Barrieren abbauen, die deren Prüfungsleistung beeinträchtigen könnten.
Ziel ist es, Chancengleichheit herzustellen, wobei jedoch die Prüfungsanforderungen nicht verändert werden dürfen.

Das IHK-Magazin „Prüfungspraxis” erklärt für Mitglieder eines Prüfungsausschusses, was Nachteilsausgleiche sind und welche Arten es gibt.

Zusätzlich empfehlen wir das Interview mit Kirsten Vollmer vom Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) zum Thema Nachteilsausgleiche ab Seite 2.

Zur Publikation: IHK-Prüfungspraxis, Ausgabe 3/2024

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23.12.2024 | REHADAT wünscht frohe Weihnachten

Danke für Eure Unterstützung!!!

Das Jahr 2024 neigt sich dem Ende entgegen, und wir möchten die Gelegenheit nutzen, danke zu sagen: Danke für euer aufrichtiges Interesse an den Themen rund um Inklusion und Teilhabe. Und danke für euer Feedback und eure große Unterstützung!

Gemeinsam haben wir auch in diesem Jahr wieder daran gearbeitet, schwierige Themen rund um Inklusion verständlicher zu machen und euch die Infos zu liefern, die echte Teilhabe im Arbeitsleben ermöglichen. 

Mit Blick nach vorne wünschen wir uns, dass Inklusion 2025 trotz aller Herausforderungen noch mehr an Fahrt aufnimmt – in der Arbeitswelt, in der Gesellschaft und in den Herzen der Menschen.

Euch allen wünschen wir ein schönes Weihnachtsfest, besinnliche Feiertage mit euren Lieben und einen guten Start ins neue Jahr!

Weihnachtliche Grüße 
Euer REHADAT-Team
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09.12.2024 | Neue Programmversion veröffentlicht

IW-Elan 2024 online

Ab sofort können Sie Ihre Schwerbehindertenanzeige für das Anzeigejahr 2024 abgeben. Dazu steht Ihnen die kostenlose Anwendung IW-Elan 2024 zur Verfügung. IW-Elan kontrolliert Ihre Eingaben auf Plausibilität, führt die erforderlichen Berechnungen durch und ermöglicht die elektronische Abgabe der Anzeige.

Ab dem Anzeigejahr 2024 wird IW-Elan ausschließlich als Browserversion veröffentlicht. Diese Version ermöglicht die Bearbeitung Ihrer Schwerbehindertenanzeige direkt über Ihren Internetbrowser, sodass keine Installation eines Programms erforderlich ist. 

Sie benötigen für die Browserversion keine Login-Daten. Die Daten, die Sie eingeben (per Hand, Datenübernahme oder Import aus Personalsoftware) werden in der lokalen Datenbank Ihres Browsers gespeichert. Sobald Sie die für die Anzeige notwendigen Daten erfasst haben, können Sie Ihre Anzeige elektronisch direkt an Ihre Agentur für Arbeit senden. Bitte erstellen Sie danach eine Sicherung Ihrer Daten!

Bitte beachten Sie, dass es für sehr große Unternehmen auch eine Server-Variante für mehrere Nutzer gibt.

Eine Übersicht über die wichtigsten Neuerungen der Software IW-Elan 2024 finden Sie hier auf einen Blick: Neu in IW-Elan 2024.

Tipp: Geben Sie Ihre Anzeige möglichst frühzeitig ab – gerne deutlich vor dem 31.03.2025! So stellen Sie sicher, dass Sie uns bei Rückfragen gut erreichen können. 

Weitere Informationen und den Zugang zur Browserversion finden Sie auf der Homepage von IW-Elan: www.iw-elan.de

29.11.2024 | Inklusion auf dem Arbeitsmarkt rückläufig

Inklusionsbarometer Arbeit

Das diesjährige Inklusionsbarometer Arbeit der Aktion Mensch und des Handelsblatt Research Institutes fasst zusammen: Die Inklusion auf dem Arbeitsmarkt macht – auch 15 Jahre nach Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention, die das Recht auf gleichberechtigte Teilhabe verankert – keine Fortschritte.

„Zwar spüren alle Arbeitnehmer*innen in Deutschland die Folgen der Wirtschaftskrise – für Menschen mit Behinderung gehen sie aber mit einem deutlichen Rückschritt in Sachen Chancengerechtigkeit einher“, warnt Christina Marx, Sprecherin der Aktion Mensch.

Hier gehts zum Inklusionsbarometer Arbeit: Aktion Mensch - Inklusionsbarometer

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26.11.2024 | Newsletter veröffentlicht

Was ist neu bei REHADAT?

 

Der aktuelle REHADAT-Newsletter mit Neuigkeiten zu REHADAT und zur beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen ist online!

Themen sind:

  • REHADAT-Wissen zu Adipositas: Ein (ge)wichtiges Thema
  • Atemlos durch den Tag: jetzt auch als gedruckte Broschüre
  • REHADAT-kompakt: Wie klappt inklusives Recruiting?
  • Urteil: Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Menschen bei Teilzeit
  • Urteile zum Thema Autofahren mit Behinderung
  • Hilfsmittel kurz erklärt: zum Unterschied zwischen E-Rolli und E-Mobil
  • Gute Praxis: Arbeitsgestaltung in einer LKW-Verladung
  • Neues Verzeichnis der Inklusionsbetriebe in Deutschland
  • Schwerbehindertenanzeige 2024: Staffelbeträge und Mehrfachanrechnung
  • Neuauflage: BMAS aktualisiert Broschüre zur Versorgungsmedizin-Verordnung
  • Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber erfolgreich
  • Neue Termine für REHADAT-Online-Seminare
  • European Regional Disability Summit 2024: REHADAT ist dabei

Zur aktuellen Ausgabe: Newsletter | REHADAT
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13.11.2024 | REHADAT-kompakt

Inklusives Recruiting

Die neue Ausgabe von REHADAT-kompakt informiert über inklusive Einstellungsverfahren, die für alle potenziellen Bewerberinnen und Bewerber zugänglich sind, einschließlich Menschen mit Behinderungen. Es wird erläutert, welche Ziele inklusives Recruiting verfolgt und wie man konkret anfängt. Zusätlich gibt es Tipps für die Praxis und eine Checkliste für Stellenanzeigen, Auswahlverfahren und Einarbeitung.

REHADAT-kompakt bringt Wissen zur beruflichen Teilhabe auf den Punkt. Jede Ausgabe widmet sich einem Thema und bündelt Wissen auf maximal zwei Seiten. REHADAT-kompakt erscheint viermal im Jahr.

Zur Publikation: REHADAT-kompakt | REHADAT Publikationen

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04.11.2024 | Mehr als 31.000 Kontakte zu Unternehmen

Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber erfolgreich

Die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) informieren, beraten und unterstützen Unternehmen bei der Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten und diesen gleichgestellten behinderten Menschen. 

Die EAA hatten im Jahr 2023 rund 31.500 Kontakte zu Betrieben, davon entfielen rund 11.700 Kontakte auf Erstkontakte zu Arbeitgebern. Rund 60 Prozent der Kontakte erfolgten bei beschäftigungspflichtigen Betrieben. Es sind mehr als 6.800 Betriebsbesuche durchgeführt worden.

Im Vordergrund der Kontakte zwischen den Betrieben und den EAA standen die Themen Einstellung und Ausbildung, Sicherung der Beschäftigung und Auswirkungen der Behinderung auf das Arbeitsleben.

Für die EAA sind 2023 rund 15,5 Mio. Euro ausgegeben worden. Davon entfielen auf die Personal- und Sachkosten 14,9 Mio. Euro.

Durch die Etablierung der Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber sollen verstärkt diejenigen ca. 44.000 Unternehmen erreicht werden, die bislang noch keine Menschen mit Behinderungen beschäftigen. Die Ansprechstellen stehen den Ratsuchenden in Fragen zur beruflichen Inklusion niedrigschwellig zur Verfügung. Sie sensibilisieren und lotsen die betrieblichen Akteure proaktiv oder einzelfallbezogen. Ebenso unterstützen sie bei der Kommunikation und der Antragstellung bei den zuständigen Leistungsträgern.

Mehr Informationen: EAA | REHADAT-Statistik
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22.10.2024 | Gesetzliche Änderungen für die Schwerbehindertenanzeige 2024

Höhere Staffelbeträge und neue Mehrfachanrechnung

Für die Schwerbehindertenanzeige 2024 gelten neue gesetzliche Regelungen:

Arbeitgeber mit 60 und mehr Arbeitsplätzen, die keinen einzigen schwerbehinderten Menschen beschäftigen, müssen einen erhöhten Staffelbetrag in Höhe von 720 Euro bezahlen – und zwar pro unbesetztem Pflichtarbeitsplatz pro Monat.

Für kleine Unternehmen gelten Sonderregelungen: 210 Euro für Arbeitgeber von 20 bis 39 Arbeitsplätzen und 420 Euro für Arbeitgeber von 40 bis 59 Arbeitsplätzen (s. SGB IX § 160 Ausgleichsabgabe).

Der neue Staffelbetrag wird erstmalig im Rahmen des Anzeigeverfahrens 2024 zum 31.03.2025 fällig – über den REHADAT-Ersparnisrechner kann man sich vorab einen Überblick über die Kosten verschaffen: Online-Rechner | REHADAT-Ausgleichsabgabe.

Die zweite Änderung betrifft die Mehrfachanrechnung: Ab dem Anzeigejahr 2024 können schwerbehinderte Menschen, die unmittelbar vorher in einer Werkstatt für behinderte Menschen oder bei einem anderen Leistungsanbieter beschäftigt waren oder ein Budget für Arbeit erhalten, in den ersten zwei Jahren der Beschäftigung auf zwei Pflichtarbeitsplätze angerechnet werden (s. SGB IX §159 Mehrfachanrechnung).

Die Anwendung IW-Elan, mit der Arbeitgeber ihre Anzeige für das Anzeigejahr 2024 berechnen und abgeben können, erscheint im Dezember 2024: Homepage | IW-Elan.
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07.10.2024 | REHADAT-Onlineseminar am  27.11.2024

Wie kann Arbeit behinderungsgerecht gestaltet werden?

Im REHADAT-Onlineseminar vermittelt Peter van Haasteren am 27.11.2024 grundlegende Informationen zum Thema Arbeitsgestaltung im Rahmen der beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. 

Themen sind z. B.:

  • Formen und Umsetzung behinderungsgerechter Arbeitsgestaltung
  • Rechtliche Grundlagen und mögliche Förderung
  • Konkrete Maßnahmen, Ablauf in der Praxis und Praxisbeispiele
  • Normen, Richtlinien und Regeln

Zielgruppe sind u. a.:
Mitarbeitende der Leistungsträger (Rehabilitationsträger, Integrations- / Inklusionsamt), Beratungsstellen zur beruflichen Teilhabe, betrieblich involvierte Personen (Interessenvertretung, Disability Manager*in), medizinische Fachkräfte, Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen

Zur Anmeldung: Behinderungsgerechte Arbeitsgestaltung (27.11.24), Zoom | REHADAT
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24.09.2024 | Berufliche Teilhabe von Menschen mit Asthma bronchiale

Neue Ausgabe von REHADAT-Wissen veröffentlicht: „Atemlos durch den Tag“

 

REHADAT hat eine neue Ausgabe der Reihe „REHADAT-Wissen“ zum Thema Asthma im Arbeitsleben veröffentlicht.

Die Online-Publikation informiert über die chronische Erkrankung Asthma bronchiale, die damit verbundenen Auswirkungen auf die Arbeitssituation der Betroffenen und über Möglichkeiten der Arbeitsgestaltung.

Inhalte sind:

  • Informationen über die Erkrankung Asthma
  • Auswirkungen von Asthma im Berufsleben
  • Tipps zur erfolgreichen Rückkehr nach Arbeitsunfähigkeit
  • Empfehlungen zu Berufswahl, Arbeitsplatzanpassung und Hilfsmittel
  • Informationen über Beratung und Förderungsleistungen im Arbeitskontext

Eine im Vorfeld durchgeführte Umfrage bei 182 Betroffenen untersuchte grundlegende Fragen zum Krankheitsmanagement, Auswirkungen auf das Berufsleben sowie Erfahrungen mit Unterstützungsleistungen. 

Ergänzende Interviews mit Betroffenen und Expert*innen lieferten wichtige zusätzliche Erkenntnisse, die direkt in die Broschüre eingeflossen sind.

Auch die 14. Ausgabe der Online-Anwendung REHADAT-Wissen richtet sich an Unternehmen, Beschäftigte mit chronischen Erkrankungen oder Behinderungen sowie an deren Vorgesetzte und/oder Kolleg*innen, Arbeitsmediziner*innen, Therapeut*innen und alle Fachleute, die sich für die berufliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen einsetzen.

Wir bedanken uns bei allen tatkräftigen Unterstützer*innen und wünschen viel Spaß beim Stöbern!

Mehr erfahren und die vollständige Ausgabe kosten- sowie barrierefrei online im Web und als PDF-Download lesen: www.rehadat-wissen.de/ausgaben/14-asthma

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