Wer hilft weiter?
Sie haben Fragen zur Ausgleichsabgabe, die diese Webseite nicht beantworten kann? Oder Sie benötigen einen Kontakt für ein konkretes Problem? Wir haben hier einige Anlaufstellen für Sie zusammen gestellt.
Sie möchten wissen, ob ein Mitarbeiter angerechnet werden kann oder haben andere inhaltliche Fragen zum Anzeigeverfahren?
Die Bundesagentur für Arbeit ist zuständig für die Durchführung des Anzeigeverfahrens und überwacht die Erfüllung der Beschäftigungspflicht.
Wenn Sie inhaltliche Fragen zum Anzeigeverfahren haben, können Sie sich an den regionalen Operativen Service SB-AV der Bundesagentur für Arbeit wenden. Die Mitarbeitenden bearbeiten und kontrollieren die Anzeigen und können Ihnen bei fachlichen Fragen weiterhelfen.
Ihre Ansprechperson im Arbeitgeber-Service der BA wird gerne den Kontakt zum Operativen Service SB-AV herstellen. Den Arbeitgeber-Service erreichen Sie kostenlos bundesweit unter
0800 4 5555 20.
Weitere Kontaktmöglichkeiten wie E-Mail-Adresse oder Durchwahl des Operativen Service SB-AV können Sie in einigen Fällen auch dem Anschreiben der Agentur für Arbeit oder Pressemeldungen im Internet entnehmen.
Sie haben eine Frage bezüglich der Zahlung der Ausgleichsabgabe?
Die Integrations-/Inklusionsämter sind für die Erhebung und Verwendung der Ausgleichsabgabe zuständig. Wenn Sie Fragen bezüglich der Überweisung haben, wenden Sie sich bitte an das für den Hauptsitz des Arbeitgebers zuständige Integrations-/Inklusionsamt. Die Kontakt- und Bankdaten der Integrations-/Inklusionsämter finden Sie unter IW-Elan.
Mit der kostenlosen Software IW-Elan können Sie die Berechnungen zur Schwerbehindertenanzeige den Vorschriften entsprechend durchführen und die Anzeige elektronisch an die Bundesagentur für Arbeit übermitteln.
Sie haben Fragen zur Bedienung? Die Hotline für den technischen Support der Software IW-Elan erreichen Sie montags bis freitags von 8:00 bis 16:30 Uhr unter der Rufnummer 0221 4981804 oder per E-Mail an iw‑elan@iwkoeln.de.
Sie möchten einen Menschen mit Schwerbehinderung einstellen oder interessieren sich für die Fördermöglichkeiten zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben?
Die Agentur für Arbeit unterstützt und berät Sie bei der Besetzung freier Stellen mit Menschen mit Behinderung. Über die Arbeitgeber-Servicehotline können Sie unter 0800 4 5555 20 telefonisch mit der Agentur für Arbeit Kontakt aufnehmen.
Integrations-/Inklusionsämter und Integrationsfachdienste (IFD) sind gute Ansprechstellen rund um die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen. Sie beraten Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber kostenfrei zu allen Fragen der Förderung, des Behindertenrechts und der behinderungsgerechten Arbeitsgestaltung.