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Statistik zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen

Die Bundesagentur für Arbeit veröffentlicht jährlich die Beschäftigungsstatistik schwerbehinderter Menschen auf Grundlage der Daten aus dem Anzeigeverfahren. Die Statistik liefert z. B. Informationen über die Anzahl der anzeigepflichtigen Unternehmen, die Anzahl der Pflichtarbeitsplätze (besetzt, unbesetzt) und die Ist-Quote. Daneben liefert sie Informationen über die Anzahl der schwerbehinderten, gleichgestellten und sonstigen anrechnungsfähigen Personen, die bei diesen Betrieben beschäftigt sind.

Grafik zur Aufteilung, wie viele Unternehmen Ausgleichsabgabe zahlen mussten Grafik zur Aufteilung, wie viele Unternehmen Ausgleichsabgabe zahlen mussten

2020 gab es in Deutschland 173.326 beschäftigungspflichtige Betriebe: davon hatten 128.533 Unternehmen schwerbehinderte Menschen beschäftigt, 44.793 hatten keine beschäftigt.

68.453 Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen mussten keine Ausgleichsabgabe zahlen. 104.873 Betriebe mussten Ausgleichsabgabe zahlen.

Insgesamt lag die Beschäftigungsquote bei 4,6 Prozent. Die privaten Unternehmen hatten dabei eine Ist-Quote von 4,1 Prozent – gegenüber einer Quote von 6,4 Prozent der öffentlichen Arbeitgeber. 

Über eine Million gleichgestellte oder schwerbehinderte Personen wurden auf einen Pflichtarbeitsplatz angerechnet. Über 7.600 gleichgestellte oder schwerbehinderte Auszubildende konnten auf jeweils zwei Pflichtarbeitsplätze angerechnet werden. 

Mehr Statistiken zu Schwerbehinderung und der beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behinderung finden Sie auf der Webseite www.rehadat-statistik.de