Gesetze und Urteile
Die Ausgleichsabgabe ist im Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) geregelt — im dritten Teil "Besondere Regelungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen" (Schwerbehindertenrecht).
Die Vorgaben zur Beschäftigungspflicht der Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen sind in Kapitel 2 in den §§ 154-162 aufgeführt. Die gesetzlichen Regelungen zur Ausgleichsabgabe enthält § 160 SGB IX. Die Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV) regelt die Verwendung der Ausgleichsabgabe.
Urteile
Auf rehadat-recht.de finden Sie Urteile zum Thema Beschäftigungspflicht. Beispielsweise zur
- Anrechnung schwerbehinderter Menschen auf Pflichtarbeitsplätze, Berechnung der Ausgleichsabgabe und Anzeigepflicht von Unternehmen
- Rechtsnatur der Ausgleichsabgabe (zum Beispiel Berechnung der Ausgleichsabgabe bei Insolvenz, Verjährung der Ausgleichsabgabe)
- Verwendung der Ausgleichsabgabe