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Gesetze und Urteile

Die Ausgleichsabgabe ist im Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) geregelt — im dritten Teil "Besondere Regelungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen" (Schwerbehindertenrecht).

Die Vorgaben zur Beschäftigungspflicht der Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen sind in Kapitel 2 in den §§ 154-162 aufgeführt. Die gesetzlichen Regelungen zur Ausgleichsabgabe enthält § 160 SGB IX. Die Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV) regelt die Verwendung der Ausgleichsabgabe. 

Urteile

Auf rehadat-recht.de finden Sie Urteile zum Thema Beschäftigungspflicht. Beispielsweise zur

  • Anrechnung schwerbehinderter Menschen auf Pflichtarbeitsplätze, Berechnung der Ausgleichsabgabe und Anzeigepflicht von Unternehmen
  • Rechtsnatur der Ausgleichsabgabe (zum Beispiel Berechnung der Ausgleichsabgabe bei Insolvenz, Verjährung der Ausgleichsabgabe)
  • Verwendung der Ausgleichsabgabe