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Was ist REHADAT-Ausgleichs-Abgabe?

Herzlich willkommen!
Sie sind auf der Internet-Seite von REHADAT-Ausgleichs-Abgabe.

Symbol-Bild Computer mit REHADAT-Ausgleichs-Abgabe

Die Internet-Seite lautet:
www.rehadat-ausgleichsabgabe.de

Was ist die Ausgleichs-Abgabe?

Arbeit ist wichtig für alle Menschen.
Auch für Menschen mit einer Schwer-Behinderung.
Es soll mehr Arbeits-Plätze
für Menschen mit einer Schwer-Behinderung geben.

Wenn Arbeit-Geber keine Menschen mit Schwer-Behinderung beschäftigen, müssen sie Ausgleichs-Abgabe zahlen.

Symbol-Bild für zusammen arbeiten: Menschen mit und ohne körperliche Behinderungen arbeiten zusammen.

Dafür gibt es Regeln und Gesetze.

Alles über die Ausgleichs-Abgabe steht in einem Gesetz.
Das Gesetz heißt:
Sozial-Gesetz-Buch 9.

Symbol-Bild mit einem Buch. Auf dem Buch ist ein Paragraf

In dem Gesetz steht:

Arbeit-Geber müssen Menschen mit Schwer-Behinderung beschäftigen.
Das schwere Wort dafür heißt:
Beschäftigungs-Pflicht.

Zum Beispiel:

Symbol-Bild für Arbeit-Geber: ein Mann hinter einem Schreibtisch

In einer Firma mit 20 Arbeits-Plätzen
muss mindestens ein Mensch mit Schwer-Behinderung beschäftigt sein.

Symbol-Bild mit 20 Figuren, eine davon ist dunkelblau

In einer Firma mit 40 Arbeits-Plätzen
müssen 2 Menschen mit Schwer-Behinderung beschäftigt sein.

Einer von 20 Mitarbeitern
muss ein Mensch mit Schwer-Behinderung sein:

  • in Firmen
  • in Behörden.

Diese Regelung gilt auch für:
Menschen mit einer Gleich-Stellung.

Was bedeutet Gleich-Stellung?

Menschen mit einer Schwer-Behinderung
haben einen Grad der Behinderung von 50 und mehr.
Sie haben einen Schwer-Behinderten-Ausweis.
Sie können Hilfen zur Teilhabe am Arbeits-Leben bekommen.

Symbol-Bild mit Schwer-Behinderten-Ausweis

Auch Menschen mit einem Grad der Behinderung von 30 und 40
finden wegen ihrer Behinderung  häufig keinen Arbeits-Platz.
Dann können sie bei der Agentur für Arbeit einen Antrag stellen.

Symbol-Bild für ein Amt

In dem Antrag steht:
Sie möchten den Menschen mit Schwer-Behinderung
gleich-gestellt werden.

Das bedeutet:
Sie können die gleichen Hilfen bekommen
wie Menschen mit einer Schwer-Behinderung.

So steht es im Sozial-Gesetz-Buch 9.

Symbol-Bild für eine Behörde: Ein Mann sitzt an einem Schreibtisch und arbeitet am Computer. Es gibt ein Regal mit vielen Akten-Ordnern.

Ausgleichs-Abgabe bedeutet:

In vielen Firmen arbeiten zu wenige Menschen mit Schwer-Behinderung und zu wenige Menschen mit einer Gleich-Stellung.

Dann muss die Firma Geld an das Integrations-Amt bezahlen.

Dieses Geld heißt: Ausgleichs-Abgabe.

Symbol-Bild mit Geld, das verteilt wird

Die Aufgabe vom Integrations-Amt ist:

Menschen mit Schwer-Behinderung im Arbeits-Leben zu unterstützen.

Das Geld von der Ausgleichs-Abgabe hilft:

  • Menschen mit Schwer-Behinderung
  • und ihren Arbeit-Gebern.

Das meiste Geld wird für gute Arbeits-Plätze
für Menschen mit Schwer-Behinderung verwendet.

Zum Beispiel:

Symbol-Bild mit Geld das verteilt wird

Eine Firma möchte einen Menschen mit Seh-Behinderung einstellen,
der für seine Arbeit einen teuren Bild-Schirm braucht.
Die Firma kann das Geld für den Bild-Schirm
von der Ausgleichs-Abgabe bekommen.

Symbol-Bild mit einem blinden Mann und einem Mann im Rollstuhl

Das Geld kommt vom Integrations-Amt.

Wie das genau geht, steht in einem Gesetz.
Das Gesetz heißt:
Schwer-Behinderten-Ausgleichs-Abgabe-Verordnung.

Symbol-Bild mit einem Amt und Geld

Texte bei REHADAT

Alle Texte bei REHADAT- Ausgleichs-Abgabe sind in schwerer Sprache.

Ein Mann liest ein Buch. Er versteht es nicht.

Was ist REHADAT?

Das Portal REHADAT-Ausgleichsabgabe ist ein Angebot von REHADAT.

REHADAT wird unterstützt vom Bundes-Ministerium für Arbeit und Soziales.

Logo vom Bundes-Ministerium für Arbeit und Soziales

REHADAT gehört zum Institut der deutschen Wirtschaft Köln.

Logo vom Institut der deutschen Wirtschaft

REHADAT bietet kostenlos Infos für Menschen mit Behinderung an.
Damit kein Mensch ausgeschlossen wird.

Schreiben Sie uns,
wenn Sie Fragen
Oder Tipps zum Ausgleichsabgabe-Portal haben.
Das ist die E-Mail-Adresse:
ausgleichsabgabe@iwkoeln.de